Bundesrat-Entscheid:
Bei einem Hotelaufenthalt benötigen Sie ab dem 13. September einen der folgenden Nachweise:
ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter sechzehn Jahren sind ausgenommen)
ODER
eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mit einem von der CH/EU zugelassenen Impfstoff
ODER
den Nachweis einer Genesung von COVID-19.